
GEZ, Beitragsservice und Datenschutz Update 01.06.2025

Köln [ENA] Sie gucken Fernsehen, sie hören Radio ? Dann sind sie voll gebührenpflichtig. Beiträge, die früher von der sogenannten Gebühreneinzugszentrale eingezogen worden sind, werden heute vom „ modernen „ Beitragsservice übernommen. Nicht die Beiträge, sondern die Einziehung.
Update: Inzwischen liegt mir die Antwort der Firma Acxiom und auch vom Beitragsservice vor. Letzterer ist vom Staat mit umfangreichen Rechten ausgestattet, die den Datenschutz des Bürgers, so sehe ich das, links liegen lassen: Daten können ohne Benachrichtigung des Bürgers geholt, genutzt und gespeichert werden. Und die Firma Acxiom ist eine Firma, die mindestens gewerbliche Datensätze verkauft, in diesem Fall an den Beitragsservice. Die Datenschutzanfrage bringt erst einmal die " normalen " Daten ans Tageslicht, was eben jeder erwartet: Name, Anschrift, Geschlecht, Telefonnummer. Aber das Ganze hat einen viel größeres Ausmaß, als jeder Bürger erwarten würde. Datenschutzbericht folgt unter: https://skandalreport.online/ in Kürze
Klingt viel netter, ist es aber nicht. Denn zu GEZ Zeiten konnten sie noch ihren TV abmelden und haben dann reduzierten Beitrag für Radioempfang bezahlt. Dann kam das Internet, dazu Handys, Tablets und Notebooks mit TV Empfang, YouTube und Co., und der Gesetzgeber überarbeitete und modernisierte den Einzug. Bedeutete, jede Person wurde nicht nur zum Gebührenzahler; egal ob ein TV in der Wohnung vorhanden war, waren grundsätzlich die vollen Beiträge zu bezahlen. Internet war schuld. Jetzt springen wir ein paar Jahre weiter ins moderne digitale (hüstel) Zeitalter von Deutschland.
Dort angekommen, hören wir von massenhaft versandten Briefen an Privatpersonen, die plötzlich zu Gewerbekunden geworden sind. Die ganze Sache scheint ein so großer Flop zu sein, das selbst die Mitarbeiter beim Beitragsservice über die Aktion belustigt ganz offen reden. Was war passiert ? Der Beitragsservice hatte bei der Firma Acxiom Deutschland GmbH Frankfurt/Main Adressdaten gekauft, offensichtlich gewerblicher Art, und diese mit Bestandsdaten abgeglichen. Dabei sei aufgefallen, das als privat registrierte Bürger beim Beitragsservice in diesen Daten als gewerblich markiert waren.
Und sogleich wurde der Beitragsservice ohne weitere Prüfung tätig; alle Kunden wurden bei Auffälligkeiten angeschrieben und sollten „ über ihre Betriebsstätte „ Angaben machen. Mir liegt ein solcher Fragebogen vor, bei dem so einige Dinge wie Firmenwagen, eventuell mehrere Filialbetriebe, Anzahl der Beschäftigten usw. abgefragt wird. Wie gesagt, immer noch unter der Prämisse, das gar kein Hinweis auf eine Betriebsstätte vorliegt ausser einfach mal so gekaufte Adressdaten, die offensichtlich mit weiteren Informationen behängt sind.
Ein Anruf beim Beitragsservice und meiner Ausführung, das der Beitragsservice einer Privatperson mit diesem Schreiben unterstellen würde, das man einen Betrieb hat, wies die Mitarbeiterin zurück und behauptete ihrerseits, nein, der Beitragsservice würde gar nichts unterstellen, man würde einfach nur abfragen wegen der Richtigkeit. Das diese Aussage gelogen ist konnte ich ihr gleich belegen: Als Privatkunde haben sie die Möglichkeit, online direkt ihre beim Beitragsservice personenbezogene Daten abrufen zu können. Stuft der Beitragsservice sie aber als Betriebsstätte ein, kommt beim Abruf eine Fehlermeldung: Juristischen Personen steht die Abfrage nicht zur Verfügung.
Aha, der Beitragsservice hat nur aufgrund des Datenkaufs ohne Prüfung einfach den Status der vorherigen Privatpersonen auf gewerblich umgestellt. Das beweist diese Meldung. Aber das ist immer noch nicht alles. Sie können nämlich online SOFORT eine Meldung machen, das sie weder eine Betriebsstätte haben noch gewerblich tätig sind. Das interessiert aber den Beitragsservice erst einmal wenig; bei unserem Test wurde weder der Account aufgrund der Onlinemeldung am nächsten Tag wieder zurück geschaltet noch die Erklärung „ rechtsverbindlich „ anerkannt. Aussage einer Mitarbeiterin: Ja, man habe hier die Erklärung, das kein Gewerbe vorliegt. Das habe man erst einmal zur Kenntnis genommen und das werde jetzt einer Prüfung unterzogen. Wie jetzt ?
Werden jetzt Nachbarn befragt oder angerufen, oder kommt gar jemand vorbei und schaut sich das Haus an ? Ich weiß es nicht, weiß aber eines: Der Fall ist ein Fall für den Datenschutzbeauftragten. Diese finden sie im übrigen gleich auf den Internetseiten des Beitragsservice unter dem Punkt „ Aufsichtsbehörden „. Ich bleibe dran und werde sie über die Datenschutzverletzung informieren. Ach ja, eine Mitarbeiterin, die das Ganze auch lustig fand, fragte mich, dann ob ich vielleicht eine Internetseite privat hätte oder Bilder im Internet ? Das würde schon reichen. Mir reicht es auch.